Ratgeber · Laden zu Hause
Recht auf Laden: was Mieter und Stockwerkeigentümer verlangen dürfen
Wer zur Miete wohnt, kann vom Vermieter heute keine Lademöglichkeit am Parkplatz verlangen. Der Bundesrat will das ändern und hat dazu am 19. Juni 2026 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie endete am 12. Oktober 2026, beschlossen ist noch nichts. Hier steht, was der Entwurf vorsieht, was er kostet und was du heute schon tun kannst.
Was der Entwurf vorsieht
Ein neuer Artikel 45c im Energiegesetz verpflichtet den Grundeigentümer eines Parkplatzes, der zusammen mit einer Wohnung überlassen wird, die Grundinstallation zum Laden zu erstellen, wenn die Person am Parkplatz das verlangt und die Erstellung zumutbar ist. Zur Grundinstallation gehören die Stromzuleitung bis zum Parkplatz und ein System, das den Verbrauch den einzelnen Nutzern zuordnet. Bietet die Parkfläche mehr als zwei Fahrzeugen Platz, gehört ein Lastmanagement dazu.
Die Ladestation selbst ist nicht Teil der Pflicht. Ist der Parkplatz erschlossen, darf die Person, die ihn nutzt, auf eigene Kosten eine Ladestation anschliessen, auch wenn jemand anderes die Grundinstallation verlangt hat. Die Station muss zur Installation passen, also mit dem Lastmanagement sprechen und steuerbar sein. Grundlage ist die Motion 23.3936 von Jürg Grossen, die der Nationalrat am 13. Juni 2024 und der Ständerat am 11. Juni 2025 angenommen haben.
Wer den Anspruch hat und wer nicht
- Mieter mit Parkplatz vom selben Vermieter. Ob der Parkplatz im selben Vertrag steht oder später dazugemietet wurde, spielt keine Rolle.
- Untermieter. Sie haben den Anspruch grundsätzlich auch. Wegen der kurzen Dauer dürfte die Installation laut Bericht aber oft nicht zumutbar sein.
- Stockwerkeigentümer mit eigenem Parkplatz auf der Liegenschaft. Sie stellen den Antrag zuerst an der Stockwerkeigentümerversammlung, erst bei einer Ablehnung geht es an die Schlichtungsbehörde und ans Gericht.
- Nicht erfasst: ein Parkplatz, den du von einem anderen Eigentümer mietest als die Wohnung, etwa in einem Parkhaus in der Nachbarschaft. Eine breitere Fassung hat der Bundesrat geprüft und verworfen.
Was zumutbar heisst
Das Gesetz definiert es nicht, die Gerichte werden es im Einzelfall tun. Der erläuternde Bericht nennt die Kriterien: Kosten, technische Machbarkeit, Denkmalschutz, bauliche Hindernisse, bereits geplante grössere Umbauten und die verbleibende Mietdauer. Wer gekündigt hat, einen befristeten Vertrag hat oder in einer Erstreckung wohnt, wird sich auf den Anspruch kaum berufen können.
Was es kostet und wer zahlt
Die Grundinstallation zahlt zunächst der Eigentümer. Weil sie den Wert der Liegenschaft erhöht, darf er sie im Mietverhältnis auf die Miete der erschlossenen Parkplätze überwälzen, nach den Regeln für wertvermehrende Investitionen. Der Bericht rechnet mit 500 bis 1’500 Franken je Parkplatz für die Nachrüstung. Ein Leitfaden, an dem Hauseigentümer- und Mieterverband mitgearbeitet haben, schätzt die Mietzinserhöhung auf 5 bis 10 Franken je Parkplatz und Monat.
Rüstet der Eigentümer die ganze Einstellhalle auf einmal nach, was der Bericht als wirtschaftlich naheliegend bezeichnet, kann die Miete aller Parkplätze steigen, auch für Mieter, die weiter mit Benzin fahren. Die Ladestation zahlst du selbst. Eine Einzellösung für einen einzelnen Platz, die der Bundesrat bewusst nicht vorschreibt, kostet laut Bericht 2’000 bis 4’000 Franken und müsste oft nach wenigen Jahren ersetzt werden.
Im Stockwerkeigentum verteilt die Gemeinschaft die Kosten nach ihrem Reglement, zum Beispiel nach der Wertquote.
Wer dafür ist und wer dagegen
Laut der Nachrichtenagentur SDA lehnen SVP, Mitte und der Schweizer Hauseigentümerverband die Vorlage ab: Sie sehen einen Eingriff in das Eigentum und befürchten höhere Wohnkosten. SP, Grüne, VCS, Swiss eMobility, auto-schweiz und der Hausbesitzerverband Casafair sind dafür und verlangen fast alle, dass «zumutbar» im Gesetz genauer gefasst wird. Der VCS und die Grünen wollen den Anspruch auch für Parkplätze, die nicht mit der Wohnung vermietet sind. Der Gewerkschaftsbund will verhindern, dass die Kosten auf alle Parkplatzmieter verteilt werden.
Was du heute schon tun kannst
- Frag den Vermieter schriftlich. Ein Eigentümer darf schon heute freiwillig nachrüsten. Verschiedene Kantone und Gemeinden unterstützen Grundinstallationen auf privaten Parkplätzen, der Bund nicht. Was die Kantone für bidirektionale Ladestationen zahlen, steht im Beitrag zum bidirektionalen Laden, die öffentlichen Ladepunkte in deiner Nähe im Reiter Laden.
- Bring die Leitfäden mit. EnergieSchweiz führt auf laden-punkt.ch einen Leitfaden für Mietobjekte, erarbeitet mit Hauseigentümer- und Mieterverband, und einen für Stockwerkeigentum.
- Eine Baubewilligung ist meist nicht nötig. Nach einer Orientierungshilfe der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz lässt sich eine Ladestation auf einem bestehenden Parkplatz in den meisten Fällen ohne Bewilligung nachrüsten.
- Rechne ohne eigenen Anschluss. Was das Laden an öffentlichen Säulen kostet, steht im Beitrag zum E-Auto ohne eigene Wallbox, ob sich ein Elektroauto trotzdem lohnt, im Beitrag Lohnt sich ein Elektroauto.
Wie es weitergeht
Der Bundesrat wertet die Stellungnahmen aus und legt dem Parlament eine Botschaft vor. Beide Räte beraten die Vorlage, danach kann das Referendum ergriffen werden. Das Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat. Einen Zeitplan hat er nicht veröffentlicht.
Was wir nicht wissen
- Wann das Gesetz gilt. Der Bundesrat nennt kein Datum.
- Ob das Parlament den Kreis erweitert. Mehrere Stellungnahmen verlangen es.
- Wie viele Haushalte betroffen sind. Der Bericht schätzt, dass die Regelung die überwiegende Mehrheit der Fälle des Heimladens abdeckt, nennt aber keine Zahl.
Quellen: Bundesrat, Medienmitteilung vom 19.06.2026, mit Erlasstext und erläuterndem Bericht des UVEK (Umsetzung Motion 23.3936). Stellungnahmen: Nachrichtenagentur SDA, veröffentlicht unter anderem von watson.ch am 12.10.2026. Leitfäden: laden-punkt.ch, Programm von EnergieSchweiz.
Transparenz: Die Kosten und Mietzinserhöhungen stammen aus dem erläuternden Bericht des Bundes, nicht aus eigener Erhebung. Die Positionen der Parteien und Verbände geben wir nach der SDA wieder, die Stellungnahmen selbst haben wir nicht gelesen.