Kaufberatung · Kantonale Verkehrssteuer

Warum dieselbe Occasion fast doppelt so viel Verkehrssteuer kostet

Dass die Motorfahrzeugsteuer von Kanton zu Kanton verschieden ist, weiss ungefähr jeder. Was ausserhalb der Autobranche kaum jemand weiss: In den meisten Kantonen ist die Vergünstigung für Elektroautos befristet — und die Frist beginnt bei der ersten Inverkehrsetzung, nicht beim Kauf. Wer ein dreijähriges Fahrzeug übernimmt, hat den grössten Teil davon schon verpasst, bevor er den Schlüssel in der Hand hält.

Vier Kantone, vier Antworten auf dieselbe Frage

Wir haben die Tarife von Graubünden, Zürich, Luzern, Bern, Zug, Aargau und St. Gallen aus ihren amtlichen Erlassen abgetragen. Gerechnet ist ein Elektroauto mit 1’900 kg Gesamtgewicht, 150 kW Normleistung und Energieeffizienzkategorie A, neu gekauft und sechs Jahre gehalten. Beträge auf ganze Franken gerundet.

Kanton1. Jahrim 6. Jahrsechs Jahre
GraubündenCHF 90CHF 90CHF 540
ZürichCHF 46CHF 229CHF 642
LuzernCHF 67CHF 333CHF 668
BernCHF 85CHF 213CHF 766
Zug *CHF 190CHF 190CHF 1’140
AargauCHF 235CHF 235CHF 1’410
St. GallenCHF 268CHF 536CHF 2’144

Zwischen St. Gallen und Graubünden liegt Faktor 4,0 — CHF 1’604 über sechs Jahre, an ein und demselben Fahrzeug. Kein Ausstattungsdetail, keine Fahrleistung, kein Verhandlungsgeschick ändert daran etwas; es entscheidet allein, wo das Auto nachts steht. Der Stern bei Zug heisst: Dieser Kanton stellt seine Bemessung um, auf den 1. Januar 2027 und technologieneutral. Wir rechnen mit dem heute geltenden Tarif und schreiben dazu, dass er fällt.

Der Teil, den kaum jemand kennt

Vier der sieben Kantone befristen ihre Vergünstigung. Zürich gewährt sie «ab dem Jahr der ersten Inverkehrsetzung und drei Jahre danach», St. Gallen im selben Wortlaut, Bern ebenso — Luzern ein Jahr länger, nämlich fünf. Massgebend ist damit das Datum im Fahrzeugausweis, nicht der Kaufvertrag — und ein Halterwechsel setzt die Frist nicht zurück. Die Vergünstigung hängt am Fahrzeug, nicht an der Person.

Was das kostet, zeigt dasselbe Elektroauto in Zürich über sechs Jahre Haltedauer: als Neuwagen CHF 642 über die ganze Zeit, als dreijährige Occasion CHF 1’191 — 85,5 Prozent mehr. Wer ein vierjähriges Fahrzeug übernimmt, zahlt vom ersten Tag an den vollen Satz.

Die Frist hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Wer eine dreijährige Occasion kauft, kauft eine Vergünstigung, die zu drei Vierteln abgelaufen ist.

In Aargau ändert das Alter gar nichts

Aargau rechnet anders, und der Unterschied ist mehr als eine Formsache. Dort werden beim Batteriefahrzeug 20 Prozent vom Gewicht und 30 Prozent von der Leistung abgezogen, bevor der Tarif überhaupt greift — der Kanton nennt es Technologieausgleich und nicht Rabatt. Er ist unbefristet: CHF 235 im ersten Jahr, derselbe Betrag im zehnten, gleich ob neu gekauft oder als Occasion übernommen.

Ein befristeter Förderrabatt belohnt den Ersterwerber. Ein Ausgleich an der Bemessungsgrundlage korrigiert dagegen, dass ein Tarif nach Gewicht Batteriefahrzeuge systematisch trifft — sie sind schwer, und daran ändert sich mit dem Alter nichts. Der Effekt zeigt sich über die Zeit: Über sechs Jahre ist Aargau teurer als Zürich, Luzern, Bern und Zug, aber deutlich günstiger als St. Gallen — und der Abstand zu St. Gallen wächst mit jedem Jahr, weil dort der Bonus ausläuft und in Aargau nichts ausläuft. Zug rechnet übrigens gleich: 50 Prozent der Ansätze für Elektro-Personenwagen, ohne Frist.

Der Elektrovorteil steckt im Rabatt, nicht im Tarifaufbau

Zum Vergleich derselbe Rechenweg für einen Verbrenner: 1’600 kg Gesamtgewicht, 110 kW, 1’984 Kubikzentimeter Hubraum, 140 Gramm CO₂ je Kilometer, Energieeffizienzkategorie C. Er zahlt in allen sieben Kantonen jedes Jahr denselben Betrag, ohne Frist und ohne Bonus: Aargau CHF 247, Zürich CHF 248, Luzern CHF 326, Zug CHF 330, Bern CHF 364, St. Gallen CHF 431, Graubünden CHF 570.

Ab dem fünften Jahr steht das Elektroauto in Zürich bei CHF 229 gegen CHF 248 — noch 7,7 Prozent günstiger, mehr nicht. In St. Gallen kippt es sogar: CHF 536 gegen CHF 431, das Elektroauto zahlt dann 24,4 Prozent mehr als der Verbrenner. St. Gallen besteuert ausdrücklich technologieneutral nach Gewicht und Leistung, und das Beispiel-Elektroauto ist 300 Kilogramm schwerer und 40 Kilowatt stärker. Der Unterschied kommt nicht vom Antrieb, sondern von der Masse.

Den Einlösekanton kann man sich nicht aussuchen

Naheliegender Gedanke, und er trägt nicht: Zuständig ist nach Artikel 22 des Strassenverkehrsgesetzes der Standortkanton. Standort ist nach Artikel 77 der Verkehrszulassungsverordnung «der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird» — nicht der Sitz einer Firma und schon gar nicht der günstigste Tarif. Kommt ein Geschäftswagen im Schnitt zweimal im Monat übers Wochenende an den Firmensitz zurück, gilt wieder der Sitz.

Wer den Standort verlegt, holt einen neuen Fahrzeugausweis (Art. 11 Abs. 3 SVG); wer damit zu lange wartet, riskiert eine Busse. Doppelt bezahlt wird nicht: Der alte Standortkanton muss die Steuer für die Restzeit zurückerstatten, das steht in Artikel 105 Absatz 2 desselben Gesetzes.

Was das für einen Kauf heisst

Über sechs Jahre bewegt sich die Verkehrssteuer bei einem neuen Elektroauto zwischen CHF 540 und CHF 2’144 — spürbar, aber selten allein kaufentscheidend. Bei einer Occasion in einem Kanton mit befristetem Rabatt verdoppelt sie sich beinahe, und genau dort wird sie meistens gar nicht gerechnet: Der Occasionskauf gilt ohnehin als der günstige Weg.

Praktisch heisst das zweierlei. Steht der Wohnort fest, gehört vor dem Occasionskauf ein Blick auf das Datum der ersten Inverkehrsetzung — nicht nur auf den Kilometerstand. Und wer zwischen zwei Fahrzeugen schwankt, rechnet die Steuer besser über die ganze Haltedauer als über das erste Jahr: Im Reiter Gesamtkosten tut das unser Rechner für diese Kantone aus dem geltenden Tarif, und das Feld «Alter beim Kauf» verschiebt die Frist mit.

Was wir nicht wissen

Die Beträge oben gelten für diese Beispielwerte. Wer sein eigenes Fahrzeug einsetzt, bekommt andere Zahlen — die Mechanik dahinter bleibt dieselbe, und sie ist der Grund, weshalb dieser Beitrag überhaupt geschrieben ist.

Quellen: Kanton Zürich, Verkehrsabgabengesetz (VAG 741.1) und Verkehrsabgabenverordnung (VAV 741.11). Kanton Bern, Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG 761.611). Kanton Aargau, Verkehrssteuergesetz (SAR 755.100) und Verkehrssteuerverordnung (SAR 755.112). Kanton St. Gallen, Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70). Bundesrecht: Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01) Art. 11, 22, 99 und 105 sowie Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51) Art. 77, abgerufen über Fedlex.

Zur Transparenz: Die Tarife sind von den amtlichen Quellen der Kantone abgeschrieben und werden monatlich automatisch gegen dieselben Seiten gehalten; weicht eine Zahl ab, schlägt der Lauf an. Gerechnet wird mit demselben Code, den der Vollkostenrechner auf der Startseite benutzt, und jede Zahl in diesem Beitrag wird bei jedem Build daraus nachgerechnet — in allen vier Sprachen. Die beiden Beispielfahrzeuge sind gesetzte Annahmen und keine Messung an einem bestimmten Modell.

Warum dieselbe Occasion fast doppelt so viel Verkehrssteuer kostet
Die Kernzahl dieses Beitrags als Bild — zum Speichern und Teilen.
Beitrag teilen WhatsApp LinkedIn X E-Mail

Die Verkehrssteuer im Vollkostenrechner ausrechnen →

Zum Weiterlesen