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Wissen · Autonomes Fahren

Autonomes Fahren in der Schweiz: was erlaubt ist, wer testet und was beim Kauf zählt

Seit dem 1. März 2025 regelt das Schweizer Recht, wann ein Auto die Fahraufgabe selbst übernehmen darf. Diese Seite hat zwei Teile: zuerst, was das für dich beim Kauf und auf der Strasse heisst, danach Recht, Behörden, Organisationen und Projekte im Detail. Jede Aussage trägt ihre Quelle.

Das Wichtigste in drei Sätzen

  1. Das Recht erlaubt drei Arten des automatisierten Fahrens: den Autobahnpiloten, das fahrerlose Parkieren auf bezeichneten Flächen und fahrerlose Fahrzeuge auf bewilligten Strecken.2
  2. Zugelassen ist laut ASTRA noch kein Fahrzeug dafür; was du heute kaufen kannst, ist Assistenz der Stufe 2, und dabei bleiben deine Hände am Lenkrad.83
  3. Auf öffentlichen Strassen fahren ohne Fahrer nur Versuche mit Bewilligung des ASTRA, 4 laufen; im Furttal fahren seit dem 28.09.2026 Fahrgäste mit, mit einer Sicherheitsperson am Steuer.1020 Ganz ohne Person an Bord fahren seit Anfang September 2026 zwei Shuttles für Mitarbeitende auf dem Gelände des Flughafens Zürich.21

Teil 1: Für Käuferinnen und Käufer

Assistenz oder Automatisierung: die Stufe entscheidet

Hersteller und Presse sprechen von «Level» nach der Einteilung der SAE. Das Schweizer Recht für automatisiertes Fahren beginnt bei Stufe 3; Systeme bis Stufe 2 gelten als Assistenz und fallen nicht unter die neue Verordnung.4

Stufen nach SAE, Zuordnung zum Schweizer Recht nach den Erläuterungen des UVEK. Stand in der Schweiz: ASTRA, abgerufen am 21.10.2026.
StufeWas das System tutWas du tustStand in der Schweiz
Stufe 2, Assistenzlenkt, bremst und beschleunigt in bestimmten Lagenüberwachst dauernd, Hände am Lenkraderlaubt, Lenkrad nicht loslassen3
Stufe 3, Autobahnpilotfährt auf richtungsgetrennten Autobahnen selbstdarfst loslassen, bleibst übernahmebereiterlaubt seit 01.03.2025, kein Fahrzeug zugelassen28
Parkieren ohne Fahrerparkiert auf einer genehmigten Fläche alleinsteigst vorher auserlaubt, keine Fläche genehmigt28
Stufe 4, fahrerlosfährt ohne Person am Steuer auf genehmigter Streckefährst mit; ein Operator überwacht aus der Ferneauf öffentlichen Strassen nur in Versuchen110

Was das beim Kauf heisst

Wer haftet, wenn das System fährt

Gegenüber einem Geschädigten haftet wie bisher der Halter, bezahlt wird über die obligatorische Haftpflichtversicherung.1 Danach klärt die Versicherung, wer den Unfall verursacht hat: War der Autobahnpilot aktiv, kann sie auf den Hersteller Rückgriff nehmen, bei manueller Fahrt trägt es der Lenker, bei mangelhafter Wartung der Halter.811

Ob das System aktiv war, zeigt der Fahrmodusspeicher. Jedes Fahrzeug mit Automatisierungssystem muss einen haben, er lässt sich nicht abschalten und zeichnet nur bei aktiviertem System auf. Du als Halter hast Zugriff; Polizei und Justiz dürfen ihn nach einem Unfall auslesen.12 Auch mit aktivem Autobahnpiloten sind Schlafen, das Verlassen des Sitzes und Tätigkeiten mit Gegenständen in der Hand verboten; wer die Pflichten verletzt, wird nach Art. 90 SVG bestraft.24

Teil 2: Für Fachleute, Behörden und Verbände

Dieser Teil nennt die Fundstellen, das Verfahren und die Beteiligten im Einzelnen.

Die Rechtsgrundlage

Die Sicht von Bund und ASTRA

Der Bundesrat hat die Verordnung am 13.12.2024 verabschiedet.5 Das ASTRA schreibt dazu: «Aktuell ist noch kein automatisiertes Fahrzeug für die Schweizer Strassen zugelassen», und Parkhäuser für das automatisierte Parkieren gebe es keine.8 Vizedirektor Lorenzo Cascioni sagte im Interview mit dem ACS, es gebe «noch keine Anfragen von Herstellern».11 Die Weisungen für die Genehmigung von Einsatzbereichen führerloser Fahrzeuge gelten seit dem 01.01.2026.9

Die Übersicht der Pilotversuche, Stand 18.06.2026, führt 4 laufende und 16 abgeschlossene Versuche; der erste lief 2015 mit Swisscom in Zürich. Alle laufenden Projekte fahren als Versuch nach Art. 25h SVG. Eine Genehmigung im Regelbetrieb nach VAF nennt das ASTRA nicht.10

Die internationale Einbettung

Die Schweiz übernimmt die Typengenehmigung der EU und wendet die UNECE-Reglemente an. Am 24.06.2026 hat das Weltforum WP.29 der UNECE laut der europäischen Plattform für vernetztes und automatisiertes Fahren eine erste globale Regelung für automatisierte Fahrsysteme angenommen.29 Das Dokument der UNECE selbst konnten wir nicht abrufen. Ob und ab wann die Schweiz die Regelung anwendet, ist nicht publiziert.

Wer in der Schweiz beteiligt ist

StelleArtRolle
Bundesrat und UVEKBunderlassen die Verordnung, verabschiedet am 13.12.20245
ASTRABundbewilligt Versuche, erlässt die Weisungen für Einsatzbereiche, führt die Übersicht der Versuche7910
BAVBundPartner von AmiGo Ostschweiz22
KantoneKantonelegen Strecken fest, genehmigen Einsatzbereiche und Parkierungsflächen12
SAAMBranchenverbandSwiss Association for Autonomous Mobility, die Plattform der Beteiligten: Verkehrsbetriebe wie SBB, PostAuto und VBZ, die Kantone Zürich, Genf, Freiburg und Nidwalden, ETH, ZHAW und weitere Hochschulen, TCS, ACS, auto-schweiz, VöV, dazu Unternehmen wie Swisscom, Planzer, Uber, WeRide und Baidu Apollo. Präsident ist Ständerat Hans Wicki. Gibt die Roadmap 2026–2040 heraus und unterstützt die Kantone beim Aufbau der Bewilligungsverfahren16171819
bfuBeratungsstelle für Unfallverhütunghat zur Verordnung Stellung genommen, siehe Ausblick12
ACS und TCSVerbändeStellungnahmen siehe Ausblick; der TCS ist Partner von AmiGo131422
Berner FachhochschuleHochschulehat mit der HEIA-FR im Auftrag des ASTRA Mindestanforderungen an die Fernüberwachung erarbeitet und auf dem Testgelände Vauffelin geprüft15
Swiss Transit LabBetreiberleitet iamo Furttal, betrieb bis 28.02.2025 die Linie 13 in Schaffhausen10

Von auto-schweiz, dem VöV, dem Versicherungsverband SVV und den Hochschulen ETH, EPFL, ZHAW und HSLU haben wir keine datierte Stellungnahme gefunden oder die Seite war für uns nicht abrufbar. Den Ergebnisbericht der Vernehmlassung, der die Positionen je Frage nennt, liefert die bekannte Adresse beim ASTRA derzeit mit einem Fehler aus.

Laufende Projekte

Die 4 Versuche, die das ASTRA als laufend führt, mit dem Stand der Betreiber.

Bewilligt: Dauer der Versuchsbewilligung laut ASTRA, Stand 18.06.2026. Stand: Mitteilungen von Kanton und Betreiber.
ProjektTrägerGebietBewilligtStand
iamo FurttalSwiss Transit Lab, Kantone ZH und AG, SBB; Technik WeRideneun Gemeinden in ZH und AG05.11.2025–
30.11.2029
seit 28.09.2026 öffentlicher Betrieb mit drei Fahrzeugen und Sicherheitsperson am Steuer, täglich 13 bis 17 Uhr, CHF 4.70 plus 0.38 je km; fahrerlose Kleinbusse erst nach Freigabe des ASTRA2010
AmiGo OstschweizPostAuto (Swiss Post Move AG); Technik Baidu Apollo Go16 Gemeinden in SG, AR und AI28.05.2026–
30.06.2029
Testfahrten mit Sicherheitsfahrenden seit 01.06.2026, noch ohne Fahrgäste; Regelbetrieb mit Fahrgästen ab 2027 geplant2210
Linienbus ArbonTechnische Gesellschaft Arbon; Bus von Karsan mit Technik von AdastecAltstadt Arbon, neun Haltestellen29.07.2025–
31.07.2028
automatisiert bis 30 km/h, 20 Sitzplätze; in drei Schritten bis zur reinen Fernüberwachung10
LOXO BernLOXO AG mit PlanzerStadt Bern02.09.2024–
31.10.2026
Warenlieferung mit umgebautem VW ID. Buzz Cargo; eine Verlängerung der Bewilligung ist nicht publiziert10

Angekündigt, aber nicht bewilligt: Uber will mit WeRide und Rydera im Raum Zürich einen Robotaxi-Dienst starten, laut moneycab unter dem Vorbehalt der Bewilligung.27 Die Waymo Switzerland GmbH ist seit dem 05.08.2026 in Zürich im Handelsregister eingetragen, mit dem Zweck Ride-Hailing mit autonomen Fahrzeugen.28 Einen Versuch von Waymo führt das ASTRA nicht.10

Ausserhalb öffentlicher Strassen: Am Flughafen Zürich fahren seit Anfang September 2026 zwei Shuttles für Mitarbeitende auf einer festen Strecke über das Flughafengelände, ohne Sicherheitsperson an Bord und überwacht aus einem Fernleitstand; die Technik kommt von WeRide. Eine Bewilligungsbehörde nennt die Mitteilung des Flughafens nicht.21

Ausblick

Zuerst die Termine, die feststehen, danach Einschätzungen von Stellen ausserhalb der Verwaltung.

TerminWas dann geschieht
31.10.2026Die Versuchsbewilligung für LOXO in Bern läuft ab.10
01.01.2027Der Verkehrskundekurs behandelt Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme.6
2027PostAuto plant den Regelbetrieb von AmiGo mit Fahrgästen, sofern alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.22
01.03.2028Der Aufschub nach Art. 51 VAF endet; ab dann haben Gesuche für Einsatzbereiche und Parkierungsflächen Anspruch auf Beurteilung (aus dem Inkrafttreten gerechnet).2
01.03.2030Spätestens dann legt das ASTRA die Evaluation der Verordnung vor (Art. 50 Abs. 7 VAF, aus dem Inkrafttreten gerechnet).2

Einschätzungen ausserhalb der Verwaltung

Hier stehen Einschätzungen von Verbänden, Hochschulen, Versicherern und Herstellern, mit Absender und Datum. Sie geben die Sicht des Absenders wieder. Gerade bei einem neuen Thema können sie beeinflussen, wie Behörden entscheiden; deshalb stehen sie hier.

AbsenderDatumEinschätzung
SAAM03.08.2026nach VAF ist noch kein Einsatzbereich genehmigt; die Weisungen des ASTRA sind nicht rechtsverbindlich, jeder Kanton entscheidet selbst, wie weit er sie anwendet; ab dem 01.03.2028 müssen 26 Verwaltungen solche Gesuche prüfen, und die Kantone dabei zu unterstützen ist eine der Prioritäten von SAAM19
SAAM05.05.2026Roadmap 2026–2040, laut SAAM mit den Mitgliedern und dem Bund erarbeitet: bis 2030 50 Robotaxis, 20 Shuttles auf Abruf, 10 Linienbusse, mindestens 15 Güterfahrzeuge und Fahrzeuge der Stufe 3 auf Autobahnen; bis 2035 2’000 Robotaxis, bis 2040 20’000. Die Zielwerte bezeichnet SAAM selbst als Beispiel18
bfu31.01.2024begrüsst die Verordnung grundsätzlich, sieht aber «deutliche Sicherheitsrisiken» bei Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung und steht der Erweiterung auf 130 km/h «äusserst kritisch» gegenüber12
ACSohne Datum«unterstützt im Grundsatz die Entwicklung neuer Technologien», verlangt den Schutz persönlicher Daten und die Eigenverantwortung der Lenkenden13
TCS, Sektion Zürich20.01.2026unterscheidet privat genutzte Fahrzeuge von fahrerlosen Mobilitätsdiensten und verweist auf Vorbehalte in der Bevölkerung14

Die Liste wird monatlich nachgeführt.

Quellen

Fedlex-Fassungen mit ihrem Stand. Mit * markiert: Sekundärquelle, die Aussage ist nicht am Originaldokument geprüft.

  1. Fedlex: Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 25a–25h und 58, Stand am 1. Juli 2026, 01.07.2026
  2. Fedlex: Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF), SR 741.59, Stand am 1. Januar 2026, 01.01.2026
  3. Fedlex: Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3, Stand am 1. Oktober 2026, 01.10.2026
  4. UVEK: Erläuterungen zur Verordnung über das automatisierte Fahren, 13.12.2024
  5. Bundesrat: Bundesrat ermöglicht automatisiertes Fahren, 13.12.2024
  6. Bundesrat: Bundesrat verbessert Verkehrssicherheit: Assistenzsysteme neu Teil der Ausbildung, 19.12.2025
  7. ASTRA: Automatisiertes Fahren, abgerufen 20.10.2026
  8. ASTRA: Verordnung über das automatisierte Fahren, abgerufen 20.10.2026
  9. ASTRA: Führerlose Fahrzeuge, abgerufen 20.10.2026
  10. ASTRA: Übersicht über laufende und abgeschlossene Pilotversuche, 18.06.2026
  11. ACS: Interview mit Lorenzo Cascioni, Vizedirektor ASTRA, abgerufen 20.10.2026
  12. bfu: Vernehmlassung: Verordnung über das automatisierte Fahren, 31.01.2024
  13. ACS: Fahrassistenzsysteme werden Pflicht, abgerufen 20.10.2026
  14. TCS Sektion Zürich: Selbstfahrende Mobilität, 20.01.2026
  15. Berner Fachhochschule: Mobility 4.0: Mindestanforderungen an die Fernüberwachung, 31.03.2025
  16. SAAM: Startseite mit Vorstand, abgerufen 21.10.2026
  17. SAAM: Members, abgerufen 21.10.2026
  18. Swiss Association for Autonomous Mobility: Automated Mobility in Switzerland: Time to Shift into Gear! (Roadmap 2026–2040), 05.05.2026
  19. SAAM: Robotaxis in Switzerland: what the current framework allows, 03.08.2026
  20. Kanton Zürich: Im Furttal startet der Passagierbetrieb mit selbstfahrenden Fahrzeugen, 24.09.2026
  21. Flughafen Zürich AG: Zurich Airport: Automated shuttle buses now operate without a safety driver on board, 09.09.2026
  22. PostAuto: Meilenstein für automatisierte Mobilität in der Schweiz, 12.06.2026
  23. RDW: RDW explanation of European type-approval Tesla with provisional validity in the Netherlands, 10.04.2026
  24. Blick: Blick testet neues System in Zürich: Wie gut funktioniert Teslas Full Self-Driving? *, 20.08.2026
  25. electrive: Mercedes macht wohl Pause mit Fahrassistenz nach Level 3 *, 12.01.2026
  26. electrive: Nach Mercedes: Auch BMW verzichtet auf Level 3 *, 23.02.2026
  27. moneycab: Uber plant Robotaxi-Start in Zürich *, 17.06.2026
  28. Zefix: Handelsregister: Waymo Switzerland GmbH, UID CHE-404.150.149, SHAB vom 05.08.2026, 05.08.2026
  29. CCAM / connectedautomateddriving.eu: UNECE adopts first-ever global rules allowing fully autonomous vehicles *, 08.07.2026
Datenkarte: Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens im Schweizer Recht, zugelassene Fahrzeuge und laufende Versuche