Wissen · Autonomes Fahren
Autonomes Fahren in der Schweiz: was erlaubt ist, wer testet und was beim Kauf zählt
Seit dem 1. März 2025 regelt das Schweizer Recht, wann ein Auto die Fahraufgabe selbst übernehmen darf. Diese Seite hat zwei Teile: zuerst, was das für dich beim Kauf und auf der Strasse heisst, danach Recht, Behörden, Organisationen und Projekte im Detail. Jede Aussage trägt ihre Quelle.
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Das Recht erlaubt drei Arten des automatisierten Fahrens: den Autobahnpiloten, das fahrerlose Parkieren auf bezeichneten Flächen und fahrerlose Fahrzeuge auf bewilligten Strecken.2
- Zugelassen ist laut ASTRA noch kein Fahrzeug dafür; was du heute kaufen kannst, ist Assistenz der Stufe 2, und dabei bleiben deine Hände am Lenkrad.83
- Auf öffentlichen Strassen fahren ohne Fahrer nur Versuche mit Bewilligung des ASTRA, 4 laufen; im Furttal fahren seit dem 28.09.2026 Fahrgäste mit, mit einer Sicherheitsperson am Steuer.1020 Ganz ohne Person an Bord fahren seit Anfang September 2026 zwei Shuttles für Mitarbeitende auf dem Gelände des Flughafens Zürich.21
Teil 1: Für Käuferinnen und Käufer
Assistenz oder Automatisierung: die Stufe entscheidet
Hersteller und Presse sprechen von «Level» nach der Einteilung der SAE. Das Schweizer Recht für automatisiertes Fahren beginnt bei Stufe 3; Systeme bis Stufe 2 gelten als Assistenz und fallen nicht unter die neue Verordnung.4
| Stufe | Was das System tut | Was du tust | Stand in der Schweiz |
|---|---|---|---|
| Stufe 2, Assistenz | lenkt, bremst und beschleunigt in bestimmten Lagen | überwachst dauernd, Hände am Lenkrad | erlaubt, Lenkrad nicht loslassen3 |
| Stufe 3, Autobahnpilot | fährt auf richtungsgetrennten Autobahnen selbst | darfst loslassen, bleibst übernahmebereit | erlaubt seit 01.03.2025, kein Fahrzeug zugelassen28 |
| Parkieren ohne Fahrer | parkiert auf einer genehmigten Fläche allein | steigst vorher aus | erlaubt, keine Fläche genehmigt28 |
| Stufe 4, fahrerlos | fährt ohne Person am Steuer auf genehmigter Strecke | fährst mit; ein Operator überwacht aus der Ferne | auf öffentlichen Strassen nur in Versuchen110 |
Was das beim Kauf heisst
- Einen zugelassenen Autobahnpiloten gibt es in der Schweiz nicht. Laut ASTRA ist kein solches Fahrzeug zugelassen.8 Mercedes und BMW nehmen ihre Systeme der Stufe 3 laut electrive aus dem Angebot; die Meldungen stützen sich auf Handelsblatt und Automobilwoche, bestätigt haben es die Hersteller dort nicht.2526
- Wirbt ein Hersteller mit «hands-off», gilt hier trotzdem: Hände am Lenkrad. Die Verkehrsregelnverordnung verbietet, die Lenkvorrichtung loszulassen. Ausgenommen ist der Einparkassistent: Sieht das System es vor, darfst du loslassen und sogar aussteigen, überwachst das Manöver aber.3
- Tesla FSD (Supervised) ist Assistenz der Stufe 2. Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat es am 10.04.2026 genehmigt, gültig nur in den Niederlanden, und nennt es ausdrücklich kein autonomes System.23 In der Schweiz ist es nicht zugelassen; ein Gesuch beim ASTRA lag laut Blick am 20.08.2026 nicht vor.24
- Kommt ein Autobahnpilot auf den Markt, muss dich der Händler aufklären. Wer ein solches Fahrzeug gewerbsmässig verkauft, vermietet oder verleast, erklärt die bestimmungsgemässe Verwendung, lässt sich das unterschreiben und bewahrt die Bestätigung fünf Jahre auf.2
- Die Ausbildung zieht nach. Seit dem 1. Juli 2025 gehören Assistenz- und Automatisierungssysteme zur Führerprüfung, ab dem 1. Januar 2027 auch zum Verkehrskundekurs.86
Wer haftet, wenn das System fährt
Gegenüber einem Geschädigten haftet wie bisher der Halter, bezahlt wird über die obligatorische Haftpflichtversicherung.1 Danach klärt die Versicherung, wer den Unfall verursacht hat: War der Autobahnpilot aktiv, kann sie auf den Hersteller Rückgriff nehmen, bei manueller Fahrt trägt es der Lenker, bei mangelhafter Wartung der Halter.811
Ob das System aktiv war, zeigt der Fahrmodusspeicher. Jedes Fahrzeug mit Automatisierungssystem muss einen haben, er lässt sich nicht abschalten und zeichnet nur bei aktiviertem System auf. Du als Halter hast Zugriff; Polizei und Justiz dürfen ihn nach einem Unfall auslesen.12 Auch mit aktivem Autobahnpiloten sind Schlafen, das Verlassen des Sitzes und Tätigkeiten mit Gegenständen in der Hand verboten; wer die Pflichten verletzt, wird nach Art. 90 SVG bestraft.24
Teil 2: Für Fachleute, Behörden und Verbände
Dieser Teil nennt die Fundstellen, das Verfahren und die Beteiligten im Einzelnen.
Die Rechtsgrundlage
- Strassenverkehrsgesetz, Art. 25a–25h, in Kraft seit 01.03.2025: Der Bundesrat regelt, wann der Führer von seinen Pflichten befreit ist. Führerlose Fahrzeuge fahren nur auf Strecken, die der Zulassungskanton festlegt, und unter Aufsicht eines Operators (Art. 25c). Der Fahrmodusspeicher ist Pflicht (Art. 25e–25g). Versuche bewilligt das ASTRA (Art. 25h). Die Halterhaftung nach Art. 58 ist unverändert.1
- Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF), SR 741.59, vom 13.12.2024: drei Fahrzeugarten (Art. 2), Pflichten beim Autobahnpiloten (Art. 23), Aufklärung beim Verkauf (Art. 22). Parkierungsflächen genehmigt der Kanton, er kann das an die Gemeinden übertragen (Art. 31). Der Operator arbeitet in der Schweiz (Art. 34). Einsatzbereiche führerloser Fahrzeuge beantragt man beim Zulassungskanton, der Gemeinden anhört und bei Nationalstrassen das ASTRA einbezieht (Art. 43–45).2
- Typengenehmigung: Eine Schweizer Typengenehmigung setzt eine Gesamtgenehmigung aus der EU voraus (Art. 12 Abs. 2 VAF). Massgeblich sind die EU-Durchführungsverordnung 2022/1426 und die UNECE-Reglemente, für den Autobahnpiloten UN-R157.24
- Aufschub: Bis drei Jahre nach Inkrafttreten besteht kein Anspruch darauf, dass Gesuche für Parkierungsflächen und Einsatzbereiche beurteilt werden (Art. 51 VAF). Aus dem Inkrafttreten gerechnet, endet das am 01.03.2028.2
- Assistenz: Für Systeme bis Stufe 2 gilt die Verkehrsregelnverordnung, Art. 3 Abs. 3 und 3bis.3
Die Sicht von Bund und ASTRA
Der Bundesrat hat die Verordnung am 13.12.2024 verabschiedet.5 Das ASTRA schreibt dazu: «Aktuell ist noch kein automatisiertes Fahrzeug für die Schweizer Strassen zugelassen», und Parkhäuser für das automatisierte Parkieren gebe es keine.8 Vizedirektor Lorenzo Cascioni sagte im Interview mit dem ACS, es gebe «noch keine Anfragen von Herstellern».11 Die Weisungen für die Genehmigung von Einsatzbereichen führerloser Fahrzeuge gelten seit dem 01.01.2026.9
Die Übersicht der Pilotversuche, Stand 18.06.2026, führt 4 laufende und 16 abgeschlossene Versuche; der erste lief 2015 mit Swisscom in Zürich. Alle laufenden Projekte fahren als Versuch nach Art. 25h SVG. Eine Genehmigung im Regelbetrieb nach VAF nennt das ASTRA nicht.10
Die internationale Einbettung
Die Schweiz übernimmt die Typengenehmigung der EU und wendet die UNECE-Reglemente an. Am 24.06.2026 hat das Weltforum WP.29 der UNECE laut der europäischen Plattform für vernetztes und automatisiertes Fahren eine erste globale Regelung für automatisierte Fahrsysteme angenommen.29 Das Dokument der UNECE selbst konnten wir nicht abrufen. Ob und ab wann die Schweiz die Regelung anwendet, ist nicht publiziert.
Wer in der Schweiz beteiligt ist
| Stelle | Art | Rolle |
|---|---|---|
| Bundesrat und UVEK | Bund | erlassen die Verordnung, verabschiedet am 13.12.20245 |
| ASTRA | Bund | bewilligt Versuche, erlässt die Weisungen für Einsatzbereiche, führt die Übersicht der Versuche7910 |
| BAV | Bund | Partner von AmiGo Ostschweiz22 |
| Kantone | Kantone | legen Strecken fest, genehmigen Einsatzbereiche und Parkierungsflächen12 |
| SAAM | Branchenverband | Swiss Association for Autonomous Mobility, die Plattform der Beteiligten: Verkehrsbetriebe wie SBB, PostAuto und VBZ, die Kantone Zürich, Genf, Freiburg und Nidwalden, ETH, ZHAW und weitere Hochschulen, TCS, ACS, auto-schweiz, VöV, dazu Unternehmen wie Swisscom, Planzer, Uber, WeRide und Baidu Apollo. Präsident ist Ständerat Hans Wicki. Gibt die Roadmap 2026–2040 heraus und unterstützt die Kantone beim Aufbau der Bewilligungsverfahren16171819 |
| bfu | Beratungsstelle für Unfallverhütung | hat zur Verordnung Stellung genommen, siehe Ausblick12 |
| ACS und TCS | Verbände | Stellungnahmen siehe Ausblick; der TCS ist Partner von AmiGo131422 |
| Berner Fachhochschule | Hochschule | hat mit der HEIA-FR im Auftrag des ASTRA Mindestanforderungen an die Fernüberwachung erarbeitet und auf dem Testgelände Vauffelin geprüft15 |
| Swiss Transit Lab | Betreiber | leitet iamo Furttal, betrieb bis 28.02.2025 die Linie 13 in Schaffhausen10 |
Von auto-schweiz, dem VöV, dem Versicherungsverband SVV und den Hochschulen ETH, EPFL, ZHAW und HSLU haben wir keine datierte Stellungnahme gefunden oder die Seite war für uns nicht abrufbar. Den Ergebnisbericht der Vernehmlassung, der die Positionen je Frage nennt, liefert die bekannte Adresse beim ASTRA derzeit mit einem Fehler aus.
Laufende Projekte
Die 4 Versuche, die das ASTRA als laufend führt, mit dem Stand der Betreiber.
| Projekt | Träger | Gebiet | Bewilligt | Stand |
|---|---|---|---|---|
| iamo Furttal | Swiss Transit Lab, Kantone ZH und AG, SBB; Technik WeRide | neun Gemeinden in ZH und AG | 05.11.2025– 30.11.2029 | seit 28.09.2026 öffentlicher Betrieb mit drei Fahrzeugen und Sicherheitsperson am Steuer, täglich 13 bis 17 Uhr, CHF 4.70 plus 0.38 je km; fahrerlose Kleinbusse erst nach Freigabe des ASTRA2010 |
| AmiGo Ostschweiz | PostAuto (Swiss Post Move AG); Technik Baidu Apollo Go | 16 Gemeinden in SG, AR und AI | 28.05.2026– 30.06.2029 | Testfahrten mit Sicherheitsfahrenden seit 01.06.2026, noch ohne Fahrgäste; Regelbetrieb mit Fahrgästen ab 2027 geplant2210 |
| Linienbus Arbon | Technische Gesellschaft Arbon; Bus von Karsan mit Technik von Adastec | Altstadt Arbon, neun Haltestellen | 29.07.2025– 31.07.2028 | automatisiert bis 30 km/h, 20 Sitzplätze; in drei Schritten bis zur reinen Fernüberwachung10 |
| LOXO Bern | LOXO AG mit Planzer | Stadt Bern | 02.09.2024– 31.10.2026 | Warenlieferung mit umgebautem VW ID. Buzz Cargo; eine Verlängerung der Bewilligung ist nicht publiziert10 |
Angekündigt, aber nicht bewilligt: Uber will mit WeRide und Rydera im Raum Zürich einen Robotaxi-Dienst starten, laut moneycab unter dem Vorbehalt der Bewilligung.27 Die Waymo Switzerland GmbH ist seit dem 05.08.2026 in Zürich im Handelsregister eingetragen, mit dem Zweck Ride-Hailing mit autonomen Fahrzeugen.28 Einen Versuch von Waymo führt das ASTRA nicht.10
Ausserhalb öffentlicher Strassen: Am Flughafen Zürich fahren seit Anfang September 2026 zwei Shuttles für Mitarbeitende auf einer festen Strecke über das Flughafengelände, ohne Sicherheitsperson an Bord und überwacht aus einem Fernleitstand; die Technik kommt von WeRide. Eine Bewilligungsbehörde nennt die Mitteilung des Flughafens nicht.21
Ausblick
Zuerst die Termine, die feststehen, danach Einschätzungen von Stellen ausserhalb der Verwaltung.
| Termin | Was dann geschieht |
|---|---|
| 31.10.2026 | Die Versuchsbewilligung für LOXO in Bern läuft ab.10 |
| 01.01.2027 | Der Verkehrskundekurs behandelt Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme.6 |
| 2027 | PostAuto plant den Regelbetrieb von AmiGo mit Fahrgästen, sofern alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.22 |
| 01.03.2028 | Der Aufschub nach Art. 51 VAF endet; ab dann haben Gesuche für Einsatzbereiche und Parkierungsflächen Anspruch auf Beurteilung (aus dem Inkrafttreten gerechnet).2 |
| 01.03.2030 | Spätestens dann legt das ASTRA die Evaluation der Verordnung vor (Art. 50 Abs. 7 VAF, aus dem Inkrafttreten gerechnet).2 |
Einschätzungen ausserhalb der Verwaltung
Hier stehen Einschätzungen von Verbänden, Hochschulen, Versicherern und Herstellern, mit Absender und Datum. Sie geben die Sicht des Absenders wieder. Gerade bei einem neuen Thema können sie beeinflussen, wie Behörden entscheiden; deshalb stehen sie hier.
| Absender | Datum | Einschätzung |
|---|---|---|
| SAAM | 03.08.2026 | nach VAF ist noch kein Einsatzbereich genehmigt; die Weisungen des ASTRA sind nicht rechtsverbindlich, jeder Kanton entscheidet selbst, wie weit er sie anwendet; ab dem 01.03.2028 müssen 26 Verwaltungen solche Gesuche prüfen, und die Kantone dabei zu unterstützen ist eine der Prioritäten von SAAM19 |
| SAAM | 05.05.2026 | Roadmap 2026–2040, laut SAAM mit den Mitgliedern und dem Bund erarbeitet: bis 2030 50 Robotaxis, 20 Shuttles auf Abruf, 10 Linienbusse, mindestens 15 Güterfahrzeuge und Fahrzeuge der Stufe 3 auf Autobahnen; bis 2035 2’000 Robotaxis, bis 2040 20’000. Die Zielwerte bezeichnet SAAM selbst als Beispiel18 |
| bfu | 31.01.2024 | begrüsst die Verordnung grundsätzlich, sieht aber «deutliche Sicherheitsrisiken» bei Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung und steht der Erweiterung auf 130 km/h «äusserst kritisch» gegenüber12 |
| ACS | ohne Datum | «unterstützt im Grundsatz die Entwicklung neuer Technologien», verlangt den Schutz persönlicher Daten und die Eigenverantwortung der Lenkenden13 |
| TCS, Sektion Zürich | 20.01.2026 | unterscheidet privat genutzte Fahrzeuge von fahrerlosen Mobilitätsdiensten und verweist auf Vorbehalte in der Bevölkerung14 |
Die Liste wird monatlich nachgeführt.
Quellen
Fedlex-Fassungen mit ihrem Stand. Mit * markiert: Sekundärquelle, die Aussage ist nicht am Originaldokument geprüft.
- Fedlex: Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 25a–25h und 58, Stand am 1. Juli 2026, 01.07.2026
- Fedlex: Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF), SR 741.59, Stand am 1. Januar 2026, 01.01.2026
- Fedlex: Verkehrsregelnverordnung (VRV), Art. 3, Stand am 1. Oktober 2026, 01.10.2026
- UVEK: Erläuterungen zur Verordnung über das automatisierte Fahren, 13.12.2024
- Bundesrat: Bundesrat ermöglicht automatisiertes Fahren, 13.12.2024
- Bundesrat: Bundesrat verbessert Verkehrssicherheit: Assistenzsysteme neu Teil der Ausbildung, 19.12.2025
- ASTRA: Automatisiertes Fahren, abgerufen 20.10.2026
- ASTRA: Verordnung über das automatisierte Fahren, abgerufen 20.10.2026
- ASTRA: Führerlose Fahrzeuge, abgerufen 20.10.2026
- ASTRA: Übersicht über laufende und abgeschlossene Pilotversuche, 18.06.2026
- ACS: Interview mit Lorenzo Cascioni, Vizedirektor ASTRA, abgerufen 20.10.2026
- bfu: Vernehmlassung: Verordnung über das automatisierte Fahren, 31.01.2024
- ACS: Fahrassistenzsysteme werden Pflicht, abgerufen 20.10.2026
- TCS Sektion Zürich: Selbstfahrende Mobilität, 20.01.2026
- Berner Fachhochschule: Mobility 4.0: Mindestanforderungen an die Fernüberwachung, 31.03.2025
- SAAM: Startseite mit Vorstand, abgerufen 21.10.2026
- SAAM: Members, abgerufen 21.10.2026
- Swiss Association for Autonomous Mobility: Automated Mobility in Switzerland: Time to Shift into Gear! (Roadmap 2026–2040), 05.05.2026
- SAAM: Robotaxis in Switzerland: what the current framework allows, 03.08.2026
- Kanton Zürich: Im Furttal startet der Passagierbetrieb mit selbstfahrenden Fahrzeugen, 24.09.2026
- Flughafen Zürich AG: Zurich Airport: Automated shuttle buses now operate without a safety driver on board, 09.09.2026
- PostAuto: Meilenstein für automatisierte Mobilität in der Schweiz, 12.06.2026
- RDW: RDW explanation of European type-approval Tesla with provisional validity in the Netherlands, 10.04.2026
- Blick: Blick testet neues System in Zürich: Wie gut funktioniert Teslas Full Self-Driving? *, 20.08.2026
- electrive: Mercedes macht wohl Pause mit Fahrassistenz nach Level 3 *, 12.01.2026
- electrive: Nach Mercedes: Auch BMW verzichtet auf Level 3 *, 23.02.2026
- moneycab: Uber plant Robotaxi-Start in Zürich *, 17.06.2026
- Zefix: Handelsregister: Waymo Switzerland GmbH, UID CHE-404.150.149, SHAB vom 05.08.2026, 05.08.2026
- CCAM / connectedautomateddriving.eu: UNECE adopts first-ever global rules allowing fully autonomous vehicles *, 08.07.2026